Deutsche Redaktion

Gesetzesentwurf zum Zivilschutz und zur Zivilverteidigung verabschiedet

17.09.2024 08:30
Nicht weniger als 0,3 Prozent des BIP - so viel will die Regierung jährlich für die Umsetzung der neuen Maßnahmen einsetzen. Der Gesetzentwurf definiert unter anderem Evakuierungsmaßnahmen „im Kriegsfall und im Falle einer Naturkatastrophe“.
Am Montag hat der Ministerrat einen vom Innen- und Verwaltungsminister vorgelegten Gesetzesentwurf zum Zivilschutz und zur Zivilverteidigung angenommen. Auch die kollektiven Schutzeinrichtungen sollen gesetzlich geregelt werden.
Am Montag hat der Ministerrat einen vom Innen- und Verwaltungsminister vorgelegten Gesetzesentwurf zum Zivilschutz und zur Zivilverteidigung angenommen. Auch die kollektiven Schutzeinrichtungen sollen gesetzlich geregelt werden.Shutterstock/Shultay Baltaay

Am Montag hat der Ministerrat einen vom Innen- und Verwaltungsminister vorgelegten Gesetzesentwurf zum Zivilschutz und zur Zivilverteidigung angenommen. Laut der offiziellen Erklärung beabsichtige die Regierung ein Zivilschutzsystem zu schaffen, das in einen zivile Verteidigung umgewandelt werden könne. Es soll die Zivilbevölkerung vor den Bedrohungen durch bewaffnete Konflikte und deren Folgen schützen. Der Minister für Inneres und Verwaltung soll der Leiter des Zivilschutzes werden.

Außerdem soll ein System für eine sichere staatliche Kommunikation entstehen. Es soll die Kontinuität der Verwaltung und den Schutz der Bevölkerung in Friedens- und Kriegszeiten sichern. Dem Entwurf zufolge sollen Evakuierungspläne für die Bevölkerung erstellt werden, „die die Fragen der Umsiedlung der Bevölkerung von einem gefährdeten Ort und ihre Aufnahme an einem sicheren Ort - in Kriegszeiten und im Falle einer Naturkatastrophe - abdecken“, heißt es in der Erklärung. Die Regierung plant jährlich nicht weniger als 0,3 Prozent des BIP für die Umsetzung der neuen Maßnahmen bereitzustellen. „Das Projekt konzentriert sich auf die Sicherheit der Bürger und beeinträchtigt nicht die bürgerlichen Freiheitsrechte“, wurde betont.

Auch die kollektiven Schutzeinrichtungen sollen gesetzlich geregelt werden. Der Innenminister soll eine Verordnung über die technischen Bedingungen für Schutzbauten und deren Nutzung erlassen. „Die Lösung wird es ermöglichen, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Einrichtungen durchzuführen und die Anzahl der Strukturen zu bestimmen, die als Schutzräume und Verstecke genutzt werden können“, so die offiziellen Angaben.

RMF24/PAP/ps

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